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Bausparförderung
Wohnungsprämie
Förderart: |
Zuschuß |
Förderfähig: |
Bausparbeiträge |
Antragsteller: |
Bausparer mit zu versteuerndem Einkommen bis 25.000/50.000 € (Ledige/Verheiratete) |
Konditionen: |
Wohnungsbauprämiengesetz: Prämie beträgt 10% auf Bausparbeiträgebis 500/1.000 € (Ledige/Verheiratete |
Anträge: |
Wird auf Antrag des Sparers von Bausparkassen beim Finanzamt angefordert |
Bemerkungen: |
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, erfolgt die Gutschrift der Prämie bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung. Wohnungsbauprämie muss aber jährlich beantragt werden |
Arbeitnehmer-Sparzulage:
Förderart: |
Zuschuß |
Förderfähig: |
Vermögenswirksame Leistungen als Bausparbeiträge |
Antragsteller: |
Arbeitnehmer, die mit vermögenswirksamen Leistungen bausparen und deren zu versteuerndes Einkommen 13.500/27.000 € (Ledige/Verheiratete) nicht übersteigt |
Konditionen: |
Fünftes Vermögensbildungsgesetz: Prämie beträgt 10% auf vermögenswirksame Leistungen bis 468 € |
Anträge: |
Arbeitnehmer beantragt beim Arbeitgeber, Arbeitslohn oder vermögenswirksame Leistung direkt auf Bausparvertrag zu überweisen. Sparzulage wird im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt
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Bemerkungen: |
Für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.1993 auf einen Bausparvertrag eingezahlt wurden, wird die Arbeitnehmersparzulage erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger zulagenunschädlicher Verwendung gutgeschrieben. Die Arbeitnehmersparzulage muss aber jährlich beim Finanzamt beantragt werden |