Niedrigenergiehaus

Dieser Begriff (abgekürzt NEH) steht für Häuser, die mindestens ein Drittel weniger Heizenergie benötigen, als die Wärmeschutzverordnung vorschreibt. Konkret: NEH benötigen nicht mehr als 70 kWh Heizenergie pro m² Wohnfläche, wobei auch Minimalverbräuche von ca. 30 kWh heute durchaus erreichbar sind. Mit der Energieeinsparverordnung, soll die Niedrigenergiebauweise für alle Neubauten gesetzlich vorgeschrieben werden. Die Rezepte für die Energieeinsparung sind denkbar einfach:

  • kompakte Gebäudeform ohne überflüssige Ecken, Vorsprünge und Erker. Dadurch reduziert sich die Außenoberfläche, was die Abstrahlverluste eindämmt;
  • winddichte Konstruktion;
  • sehr gute Wärmedämmung von Dach, Außenwänden und Fenstern; Verringerung der Lüftungswärmeverluste durch kontrollierte Be- und Entlüftung (nur bei sehr gut gedämmten Häusern notwendig).

Die Mehrkosten gegenüber einem "normalen" Haus beziffert das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt auf zwei bis vier Prozent. Da der Bund zudem eine Niedrigenergiehauszulage in Höhe von max. 1.600 € in acht Jahren bezahlt, gehen die Mehrkosten häufig sogar gegen Null.

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