Das Problem Denkmalschutz im Fachwerkbau

Viele alte Fachwerkhäuser stehen unter Denkmalschutz. Sie sollen dauerhaft erhalten werden und ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten sein. Doch Eigentümer von Fachwerkhäusern werden durch den Denkmalschutz vor einige Probleme gestellt.

Ein lebendiges Bild von Baukunst und Lebensweise
vergangener Zeiten

Der Denkmalschutz trägt zur Erhaltung von Lebensqualität bei. Denkmäler sind ein lebendiges Zeugnis der Geschichte, die uns mehr über unsere Kultur und Herkunft verraten. Doch für Besitzer von Fachwerkhäusern können die Auflagen des Denkmalschutzes ein Ärgernis sein. Denn die Auflagen müssen bei Sanierung und Renovierung immer berücksichtigt werden. Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern sind zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht beschränken. Auch mit den Interessen einer wirtschaftlichen Nutzung kann der Denkmalschutz kollidieren, das gilt insbesondere für den Punkt Heizkosten. Denkmalgeschützte Wohnhäuser sind damit im Unterhalt wesentlich teurer.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Fachwerkhäuser restauriert und dabei auch verputzte Fachwerke wieder freigelegt. Allerdings wurden viele dieser freigelegten Bauten ursprünglich nicht als sichtbares Fachwerk konzipiert. Das Fachwerk diente einzig der Konstruktion und von außen wurde ein repräsentativer Steinbau vorgetäuscht. Durch das Abschlagen des Putzes wird damit der ursprüngliche Charakter des Hauses stark verfälscht. In vielen alten Städten und Dörfern verbirgt sich noch so manches schöne Fachwerk hinter dicken Putzschichten. Doch auch das verputzte Ortsbild ist – als historisch gewachsenes und zusammenhängendes Denkmal – erhaltenswert. Ein Beispiel für einen solch historisch gewachsenen Ortskern ist die mittelfränkische Gemeinde Dinkelsbühl.

Denkmalschutz ist ein feiner Grat

Der Grat zwischen Denkmalschutz und den Ansprüchen an ein modernes Leben ist häufig sehr schmal. Der beste Schutz für ein Denkmal ist und bleibt seine Nutzung. Ein Denkmal, welches nicht genutzt wird, ist nur durch erheblichen Aufwand dauerhaft zu erhalten oder sogar dem schleichenden Verfall preisgegeben. Deshalb ist es unumgänglich, dass Denkmäler in privater und öffentlicher Hand an die sich wandelnden, zeitgemäßen Nutzungsanforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu Denkmälern.

Umbaumaßnahmen an einem Haus, welches unter Denkmalschutz steht, können manchmal zwingend erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aus Altersgründen oder durch eine körperliche Behinderung der Einbau eines Treppenlifts notwendig ist. Bei treppenlift-discount.de werden individuelle Angebote erstellt, die auch die Auflagen des Denkmalschutzes berücksichtigen. Maßnahmen des Denkmalschutzes müssen immer verschiedenste Gesichtspunkte berücksichtigen. Dies kann negative Folgen haben, wenn die Ansprüche an ein Denkmalschutzvorhaben zurückgefahren werden müssen, um mit der Zumutbarkeit nicht in Konflikt zu geraten. Dies kann aber auch positive Folgen haben, wenn Denkmalschutz beispielsweise Tourismus fördert oder sich positiv auf die Vermarktung von Objekten auswirkt.

Nicht zu vergessen: Steuern sparen durch Abschreibung

Der Kauf und die anschließende Sanierung eines als Denkmal geschützten Fachwerkhauses hat vor allem für Kapitalanleger erhebliche Vorteile. Sowohl der Kauf als auch die Sanierung können steuerlich abgeschrieben werden. Wer also nicht weiß, wohin mit dem Geld (denn die Bankzinsen sind anno 2013 auf einem historischen Tiefstand), der sollte sein Geld in Immobilien anlegen – insbesondere in Baudenkmäler. Aber nicht nur der Kapitalanleger genießt erhebliche steuerliche Vorteile – auch der „Selbstnutzer“. Je mehr dieser verdient, desto höher ist sein Steuersatz und desto mehr kann er über die Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen Steuern sparen.

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