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Asbest - nach wie vor ein Gefährdungspotential


Was ist das Gefährliche an Asbest?
Gibt es Unterschiede in der Gefährlichkeit?
Sanierung nur durch Fachfirma
Welche Sanierungsmaßnahmen gibt es?
Genehmigung einholen
Asbest wird zwar seit Jahren nicht mehr im Bauwesen verwendet, aber es bildet nach wie vor ein Gefährdungspotential, weil es auch in vielen Privatbauten zum Brandschutz und zur Wärmedämmung verbaut wurde. Bei Umbaumaßnahmen in "gebrauchten" Häusern sehen sich manche neue Eigentümer plötzlich mit Asbest konfrontiert, der hinter einer Tapete verborgen war oder in Form von Asbestmatten für Dammzwecke im Dachgestühl angebracht und hinterher verkleidet worden war.
Was ist das Gefährliche an Asbest?
Asbest ist ein extrem hitzebeständiges, chemisch resistentes Naturprodukt mit einer faserigen Struktur. Trotz der chemischen Resistenz geht vom Asbest eine Gefahr aus, wenn Feinstaub entsteht, der durch die Atmung in die Lungenbläschen gelangt. Diese Fasern werden vom Organismus kaum abgebaut oder ausgeschieden. Vor allem durch ihre Neigung, sich immer weiter aufzuspalten, entfalten sie eine zellschädigende Wirkung. Auch geringe Asbestfeinstaubkonzentration in der Luft können Lungenkrebs oder die Entstehung eines Mesothelioms fördern.
Gibt es Unterschiede in der Gefährlichkeit?
Unbedenklich ist Asbestzement, der weniger als 15% Gewichtsanteil Asbest enthält - das sind vor allem Rohre. Hier sind die Fasern so dicht im Zement gebunden, daß davon - solange keine Bearbeitung etwas mit Bohrmaschinen stattfindet - keine Gefährdung ausgeht.

Die sog. schwachgebundenen Asbestprodukte hingegen geben aufgrund der geringen Gehalts an Bindemitteln Asbestfasern in die Raumluft ab - auch dann, wenn keine Bearbeitung stattfindet. Zu diesen schwachgebundenen Produkten zählen Spritzasbest als Spritzputz oder -beschichtung, Asbestmatten und Asbestleichtbauplatten, aber auch Asbestschnüre, wie man sie häufig als Dichtungsmaterial an den Türen von älteren Kaminöfen findet.
Sanierung nur durch Fachfirma
Die Sanierung sollte auf jeden Fall nur durch Fachfirmen erfolgen, die für ihre Arbeiter auch umfangreiche Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Bei großem Sanierungsobjekten kann das soweit gehen, daß Schleusen aus 4 Kammern installiert werden, in denen die Arbeiter von Kammer zu Kammer unterschiedlichen Schutzmaßnahmen unterworfen werden. Auf keinen Fall darf eine Sanierung ohne Atemschutzgeräte vonstatten gehen - je nach Faserkonzentration müssen z.B. Vollmasken mit Gebläseunterstützung getragen werden. Auch bei der Entsorgung muß die Firma umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Welche Sanierungsmaßnahmen gibt es?
Für die Sanierung stehen drei Verfahren zur Verfügung:
  1. die vollständige Entfernung der Asbestprodukte aus dem Haus
  2. das Verfestigen der Oberfläche von Asbestplatten und die anschließende Versiegelung der Oberfläche
  3. das Errichten von Trennwänden aus Stein, Gipskarton usw.
Die Verfahren 2 und 3 werden sicherlich im privaten Bereich bevorzugt, weil sie relativ kostengünstig sind und das Problem der Entsorgung gar nicht erst entsteht. Verfahren 2 sollte von einer Fachfirma mit geeigneten Materialien ausgeführt werden. Es ist aber nur sinnvoll, wenn die versiegelten Platten nicht später doch noch einmal bearbeitet werden müssen. Beim Verfahren 3 ist darauf zu achten, daß auch die Anschlüsse an andere Bauteile und die Fugen dauerhaft abgedichtet werden. Zu beachten ist, daß z.B. das Zubauen einer aspestplattenbestückten Wand auch die Bauphysik verändert (z.B. Wasserdampf-Durchlässigkeit), so daß es ratsam sein kann, einen Architekten oder Sachverständigen hinzuzuziehen.
Genehmigung einholen
Strengstens verboten ist es übrigens, z.B. alte Eternit-Schindeln auf Dächern zu reinigen, da mit dem Abwasser auch Asbest freigesetzt wird und unter anderem ins Erdreich gelangt. Für solche Arbeiten - wie auch für das Streichen asbesthaltiger Dächer, ist grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde notwendig. Diese wird aber normalerweise nicht mehr erteilt. Wer sich davon nicht beeindrucken läßt und erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldbußen.
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 21.05.2012
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