|
|

Förderung von Wohneigentum (Bau oder Erwerb)
|
|
|
 |
| Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums |
 |
| Förderart: |
Förderung durch Zulage |
 |
| Förderfähig: |
Bau- bzw. Anschaffungskosten; Erwerb von Anteilen eigentumsorientierter Genossenschaften |
 |
| Antragsteller: |
Unbeschränkt steuerpflichtige Bauherren/Erwerber, deren "Einkommen" im Jahr der erstmaligen
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage und im vorausgegangenen Jahr zusammen 120.000,- €/240.000,- € (Ledige/Verheiratete) nicht
übersteigen |
 |
| Konditionen: |
- Progressionsunabhängige Eingeheimzulage von höchstens 2.500,- €/Jahr (Neubau) bzw. 1.250,- €/Jahr (Altbau, Ausbauten,
Erweiterungen)
- Baukindergeld 750,- €/Jahr
- Gesamtförderung aus Eigenheimzulage und Baukindergeld darf bei Herstellung oder Erwerb die Bau- und Anschaffungskosten bzw. bei
nachträglichen Ausbauten und Erweiterungen die Hälfte der Baukosten nicht überschreiten
- Erhöhung um "Öko-Zulage": Neubau Niedrigenergiehaus 200,- €/Jahr und im Neu- und Altbau Einbau von energiesparenden
Technologien (Solaranlagen u.ä.) vor Bezug höchstens 250,- €/Jahr; der Abschluß der Maßnahmen wurde bis zum
31.12.2000 verlängert.
- Einmalige Vorkostenpauschale (1.750,- €) und Erhaltungsaufwendungen (höchstens 11.250,- €) vor Bezug als Abzug von der
steuerlichen Bemessungsgrundlage; Erhaltungsaufwendungen sind nicht an Einkommensgrenzen gebunden
- Wahlrecht zwischen § 10 e EstG und Eigenheimzulage bei Bauantragstellung bzw. Abschluß Kaufvertrag zwischen 27.10.1995 und
31.12.1995
- Erwerb von Anteilen eigentumsorientierter Genossenschaften: Grundförderung 3% des Geschäftsanteils (Mindestanteil 5.000,- €)
höchstens 1.200,- €/Jahr für 8 Jahre, Kinderkomponente 250,- € je Kind und Jahr. Anrechnung der Förderung auf
späteren unmittelbaren Eigentumserwerb der Wohnung. Genossenschaft muß Mitgliedern ein unkündbares Optionsrecht auf
Einräumung von Wohneigentum einräumen und darf erst ab dem 1.1.1995 in das Genossenschaftsregister eingetragen sein
|
 |
| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt |
 |
| Bemerkungen: |
§ 10 e; § 34 f EstG gilt weiter für Vorhaben mit Bauantragstellung bzw.
Abschluß des Kaufvertrags vor dem 1.1.1996:
- Abschreibung der Bau- oderAnschaffungskosten bis 165.000,- € (Altbau bis 75.000,- €) mit 6% in den ersten 4 Jahren und
5% in den folgenden 4 Jahren
- Abzug von Aufwendungen vor Bezug. Der Abzug von anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand ist auf 15% der Gebäudeanschaffungskosten,
höchstens auf 15% ;von 75.000,- € beschränkt
- Baukindergeld von 500,- € pro Kind und Jahr als Abzug von der Steuerschuld
- Sonderregelung: Das Schaffen einer zusätzlichen Wohnung im eigenen Haus, die unentgeltlich an Angehörigen überlassen wird,
ist nach § 10 h EstG steuerbegünstigt
|
| Bemerkungen: |
§ 10 e; § 34 f EstG gilt weiter für Vorhaben mit Bauantragstellung bzw.
Abschluß des Kaufvertrags vor dem 1.1.1996:
Abschreibung der Bau- oderAnschaffungskosten bis 165.000,- € (Altbau bis 75.000,- €) mit 6% in den ersten 4 Jahren und 5% in den
folgenden 4 Jahren
Abzug von Aufwendungen vor Bezug. Der Abzug von anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand ist auf 15% der Gebäudeanschaffungskosten, höchstens
auf 15% ;von 75.000,- € beschränkt Baukindergeld von 500,- € pro Kind und Jahr als Abzug von der Steuerschuld
Sonderregelung: Das Schaffen einer zusätzlichen Wohnung im eigenen Haus, die unentgeltlich an Angehörigen überlassen wird, ist
nach § 10 h EstG steuerbegünstigt |
 |
zum Seitenanfang |
 |
| Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums |
 |
| Förderart: |
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen |
 |
| Förderfähig: |
Neubau oder Erwerb von Eigenheimen und sonstigem selbst genutzten Wohneigentum, gegebenenfalls auch Neuanschaffung von
Wohnraum durch Ausbau/Erweiterung |
 |
| Antragsteller: |
Bauherren, deren Gesamteinkommen (Familienhaushalt) bestimmte Grenzen nicht übersteigt; Fördervorgänge
für kinderreiche Familien und Alleinerziehende, junge Ehepaare, älter Menschen, Schwerbehinderte |
 |
| Konditionen: |
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der
Förderung, bauliche Anforderungen) |
 |
| Anträge: |
Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung
vor Beginn des Bauvorhabens |
 |
| Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel vorhanden sind) |
 |
| KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien |
 |
| Förderart: |
Finanziert werden bis zu 20" der Vorhabenskosten, maximal 100.000,- €. Die von der KfW gewährten Darlehen
können durch nachrangige Grundschulden abgesichert werden. Im Regelfall sollten 20% der Kosten durch Eigenmittel oder Eigenleistungen
dargestellt werden. Eine Förderung ist jedoch auch bei geringerem Eigenkapital möglich, wenn die Einkommens- und/oder
Vermögensverhältnisse eine Finanzierung des Vorhabens auf Dauer zulassen |
 |
| Förderfähig: |
Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für junge Familien |
 |
| Antragsteller: |
Junge Ehepaare, Familien und alleinstehende Elternteile mit Kind(ern) vor Vollendung des 40. Lebensjahres |
 |
| Konditionen: |
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens fünf
tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach Ablauf der Anlaufjahre, in denen lediglich die Zinsen geleistet werden müssen, ist eine
Rückführung des Darlehens in vierteljährlichen Annuitäten vorgesehen. Die Zinsen werden im Kreditzusageschreiben für
10 Jahre festgeschrieben. Die aktuellen Zinsen können jederzeit unter der Telefonnummer: 069 / 7431-3900 abgefragt werden |
 |
| Anträge: |
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des notariellen
Kaufvertrags, bei der Hausbank zu stellen |
 |
| Bemerkungen: |
Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch
genommen werden. |
|
|
 |
|
© pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, Tel. 0 21 61 - 99 36-0
|
 |
|
 |
|
 |
| Wer ein Fachwerkhaus kauft oder saniert, liebt Holz. Rund 650 Bauanleitungen rund um Holz, Haus & Garten hält www.baumarkt.de bereit. |
 |
 | |
 |
|
 |
| Städtereisen, das ist für viele ein Genuss – nicht zuletzt, wenn es in eine Fachwerkstadt geht. Andere Genüsse können Sie abrufen unter www.genuss.de. |
 |
 |
|
 |
|
 |
| Über 12.500 Suchbegriffe weist das Portal www.das-baulexikon.de auf. Dieses Lexikon ist damit eine echte Hilfe für alle, die neu bauen, umbauen, anbauen und sanieren. |
 |
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
| Auf www.kredit.de einfach und unverbindlich Kredite und Zinsen vergleichen! |
 |
 | |
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
| Gerade ältere Häuser, wie z.B. einem Fachwerkhaus, haben ein höheres Energieaufkommen. Deshalb sollte hier ein günstiger Stromanbieter gewählt werden. |
 |
 | |
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
|