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Förderung der Modernisierung und Intstandsetzung des Wohnungsbestandes


Steuerliche Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen bei
selbst genutztem Wohneigentum in den neuen Ländern
Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung
von Mieteigentum in den neuen Ländern
Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern
Hilfen aus Städtebauförderungen
Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern
CO²-Minderungsprogramm in den alten Ländern
Steuerliche Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern
Förderart: Steuerliche Abschreibung
Förderfähig: Instandsetzung- und Modernisierungskosten
Antragsteller: Steuerpflichtige Haus- und Wohnungseigentümer
Konditionen: § 7 Fördergebietsgesetz: Abschreibung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen bis 20.000 € mit 10% jährlich über 10 Jahre
Anträge: Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
Bemerkungen:
  • Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden
  • Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag
Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in den neuen Ländern
Förderart: Steuerliche Sonderabschreibung
Förderfähig: Nachträgliche Herstellungskosten
Antragsteller: Vermieter
Konditionen: § 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Abschreibung von 2%; zusätzlich Sonderabschreibung von 40%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann. Restwertabschreibung in den folgenden 5 Jahren
Anträge: Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
Bemerkungen:
  • Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (Abschluß der Maßnahme vor dem 1.1.1997 Sonderabschreibung von 50%
  • Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag
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Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Förderart: Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen
Förderfähig: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum). In den alten Bundesländern gemäß § 17 a II. WoBauG, soweit für den modernisierten Wohnraum Belegungsrechte eingeräumt werden
Antragsteller: Eigentümer der Wohnung (in einigen Ländern auch Mieter)
Konditionen: Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen)
Anträge: Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens
Bemerkungen: Kein Rechtsanspruch
(Förderung soweit Mittel verfügbar sind)
Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern
Förderart: Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderfähig: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Antragsteller: Eigentümer von Wohnungen (Privatpersonen, Unternehmen in privater Rechtsform, öffentlich rechtliche Antragsteller)
Konditionen: Gewährt werden Darlehen bis höchstens 250 €/m² Wohnfläche; Zinssatz 4,25% (April 97), 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditionen; Laufzeit 25 Jahre, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden. Für Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen -"Plattenbauten"- gilt ein Höchstbetrag von 400 €/m² Wohnfläche. Zur Ausschöpfung des Höchstbetrages von 250 € bzw. 400 €/m² Wohnfläche können mehrere Kredite beantragt werden.
Anträge: Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (mit Antragsformular KfW 141660). Gemeinden wenden sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60235 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)
Bemerkungen: Kein Rechtsanspruch; Antragstellung solange die Mittel reichen. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten (Ausnahmeregelungen bei Plattenwohnungen und bei sonstigen Mietwohnungen in bestimmten Fällen). Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden
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Hilfen aus der Städtebauförderung
Förderart: Zuschüsse/Darlehen im Rahmen der Städtebauförderung
Förderfähig: Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Wohnugen in von der Gemeinde festgelegtem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet
Antragsteller: Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen
Konditionen: (Teilweise) Erstattung der unrentierlichen Kosten; Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Anträge: Anträge sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen
Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern
Förderart: Steuerliche Berücksichtigung
Förderfähig: Bestimmte Aufwendungen ? Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde notwendig ? zur Erhaltung des Baudenkmals
Antragsteller: Vermieter, selbstnutzende Eigentümer

Konditionen: § 10 f bzw. §§ 7 i, 11 b EstG: 10% der förderfähigen Aufwendungen können über 10 Jahre steuerlich angesetzt werden. Vermieter dürfen bestimmte Aufwendungen über einen kürzeren Zeitraum steuerlich verteilen
Anträge: Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
Bemerkungen: Steuerliche Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen wird empfohlen
CO2-Minderungsprogramm in den alten Ländern
Förderart: Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderfähig: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch die Brennwertnutzung veranlaßten Maßnahmen. Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln (einschließlich der unmittelbar durch die Niedertemperatur-Nutzung veranlaßten Maßnahmen) in Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern. Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung. Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen
Antragsteller: Privatpersonen und Unternehmer
Konditionen: Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen bis höchstens 150 €/m² Wohnfläche, 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditonen; Laufzeit 15 Jahre, die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden
Anträge: Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (Antragsformular KfW 141660). Kommunale Eigengesellschaften wenden sich an die KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)
Bemerkungen: Kein Rechtsanspruch. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten. Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden
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 21.05.2012
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