| Förderart: |
Steuerliche Abschreibung |
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| Förderfähig: |
Instandsetzung- und Modernisierungskosten |
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| Antragsteller: |
Steuerpflichtige Haus- und Wohnungseigentümer |
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| Konditionen: |
§ 7 Fördergebietsgesetz: Abschreibung von Instandsetzungs- oder
Modernisierungsaufwendungen bis 20.000 € mit 10% jährlich über 10 Jahre |
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| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung,
Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
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| Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden
- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den
Zuschußbetrag
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Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von
Mietwohnungen in den neuen Ländern |
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| Förderart: |
Steuerliche Sonderabschreibung |
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| Förderfähig: |
Nachträgliche Herstellungskosten |
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| Antragsteller: |
Vermieter |
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| Konditionen: |
§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Abschreibung von 2%;
zusätzlich Sonderabschreibung von 40%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann. Restwertabschreibung in
den folgenden 5 Jahren |
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| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von
Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
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| Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (Abschluß der Maßnahme vor
dem 1.1.1997 Sonderabschreibung von 50%
- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den
Zuschußbetrag
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Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus |
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| Förderart: |
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden
Aufwendungen |
| Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
(Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum). In den alten Bundesländern gemäß
§ 17 a II. WoBauG, soweit für den modernisierten Wohnraum Belegungsrechte eingeräumt
werden |
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| Antragsteller: |
Eigentümer der Wohnung (in einigen Ländern auch Mieter) |
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| Konditionen: |
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a.
Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen) |
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| Anträge: |
Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw.
Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens |
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| Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel verfügbar sind) |
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Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern |
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| Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
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| Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand |
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| Antragsteller: |
Eigentümer von Wohnungen (Privatpersonen, Unternehmen in privater Rechtsform,
öffentlich rechtliche Antragsteller) |
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| Konditionen: |
Gewährt werden Darlehen bis höchstens 250 €/m²
Wohnfläche; Zinssatz 4,25% (April 97), 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditionen; Laufzeit 25 Jahre, die
ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt
werden. Für Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen -"Plattenbauten"- gilt ein Höchstbetrag von
400 €/m² Wohnfläche. Zur Ausschöpfung des Höchstbetrages von 250 € bzw.
400 €/m² Wohnfläche können mehrere Kredite beantragt werden. |
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| Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und
Bausparkassen richten (mit Antragsformular KfW 141660). Gemeinden wenden sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Palmengartenstr. 5-9, 60235 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833) |
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| Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch; Antragstellung solange die Mittel reichen. Keine Kumulation mit
anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten (Ausnahmeregelungen bei Plattenwohnungen und bei sonstigen
Mietwohnungen in bestimmten Fällen). Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden |
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Hilfen aus der Städtebauförderung |
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| Förderart: |
Zuschüsse/Darlehen im Rahmen der Städtebauförderung |
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| Förderfähig: |
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Wohnugen in von der Gemeinde
festgelegtem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet |
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| Antragsteller: |
Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen |
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| Konditionen: |
(Teilweise) Erstattung der unrentierlichen Kosten; Auskünfte erteilen die Stadt-
und Gemeindeverwaltungen |
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| Anträge: |
Anträge sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen |
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Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern |
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| Förderart: |
Steuerliche Berücksichtigung |
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| Förderfähig: |
Bestimmte Aufwendungen ? Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
notwendig ? zur Erhaltung des Baudenkmals |
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| Antragsteller: |
Vermieter, selbstnutzende Eigentümer
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| Konditionen: |
§ 10 f bzw. §§ 7 i, 11 b EstG: 10% der
förderfähigen Aufwendungen können über 10 Jahre steuerlich angesetzt werden. Vermieter dürfen
bestimmte Aufwendungen über einen kürzeren Zeitraum steuerlich verteilen |
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| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag
von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
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| Bemerkungen: |
Steuerliche Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen wird empfohlen |
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CO2-Minderungsprogramm in den alten Ländern |
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| Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
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| Förderfähig: |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der
Gebäudeaußenhülle. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch die
Brennwertnutzung veranlaßten Maßnahmen. Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln (einschließlich der
unmittelbar durch die Niedertemperatur-Nutzung veranlaßten Maßnahmen) in Verbindung mit Maßnahmen, die den
Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern. Installation von
Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung. Installation von solar unterstützten
Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten
Maßnahmen |
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| Antragsteller: |
Privatpersonen und Unternehmer |
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| Konditionen: |
Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen bis höchstens
150 €/m² Wohnfläche, 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditonen; Laufzeit 15 Jahre, die ersten
3 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt
werden |
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| Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und
Bausparkassen richten (Antragsformular KfW 141660). Kommunale Eigengesellschaften wenden sich an die KfW,
Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833) |
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| Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus
öffentlichen Haushalten. Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden |