| Förderart: |
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen |
 |
| Förderfähig: |
Neubau, gegebenenfalls auch Neuanschaffung von Wohnraum durch Ausbau/Erweiterung
für Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten |
 |
| Konditionen: |
Nach den Wohnungsförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes
(u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, Regelung der für bestimmte Zeiträume aufgrund Gesetz
oder Fördervereinbarung einzuhaltenden Mietpreis- und Belegungsbedingungen, baulicher Anforderungen) |
 |
| Anträge: |
Auskünfte erteilen die zuständigen Wohngeldstellen. Sie halten auch die
Anträge bereit |
 |
| Bemerkungen: |
Zu diesem Thema ist eine oschüre des Bundespresseamtes dort und beim
Bundesbauministerium erhältlich |
 |
|
Erhöhte Abschreibung (Neubau oder Ersterwerb) |
 |
| Förderart: |
Steuerliche Abschreibung |
 |
| Förderfähig: |
Bau- bzw. Anschaffungskosten |
 |
| Antragsteller: |
Vermieter |
 |
| Konditionen: |
§ 7 Abs. 5 EstG: Bau- bzw. Anschaffungskosten können wie folgt
abgeschrieben werden (Bauantrag oder Abschluß Kaufvertrag nach dem 31.12.1995):
- erstes bis achtes Jahr 5,00%
- neuntes bis 14. Jahr 2,50%
- 15. bis 50. Jahr 1,25%
|
 |
| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von
Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
 |
| Bemerkungen: |
Beim Kauf muß der Erwerb spätestens im Jahr der Fertigstellung erfolgen.
Abschreibungssätze bei Bauantrag oder Abschluß Kaufvertrag vor dem 1.1.1996:
- erstes bis viertes Jahr 7,00%
- fünftes bis zehntes Jahr 5,00%
- 11. bis 16. Jahr 2,00%
- 17. bis 40. Jahr 1,25%
|
 |
|
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus in den neuen
Bundesländern (Neubau oder Ersterwerb) |
 |
| Förderart: |
Steuerliche Sonderabschreibung |
 |
| Förderfähig: |
Bau- bzw. Anschaffungskosten |
 |
| Antragsteller: |
Vermieter |
 |
| Konditionen: |
§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Gebäudeabschreibung von 2%
jährlich; zusätzliche Sonderabschreibung von 50%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann |
 |
| Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von
Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
 |
| Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (ab 1997 Sonderabschreibung von 25%)
- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag
|