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Steuerlast mindern


Selbstgenutztes Wohnungseigentum
Ostförderung
Steuerzahler, die ein Eigenheim kaufen oder errichten, können unter bestimmten Voraussetzungen neben der Eigenheimzulage zusätzlich eine Förderung für umweltfreundliche Investitionen in Anspruch nehmen. Hier gibt es jetzt, wie der Bund der Steuerzahler in ihrer Mitgliederzeitschrift "Der Steuerzahler" berichtet, für den Bauherren eine frohe Botschaft: Die eigentlich am 31. Dezember 1998 auslaufende Frist für die Inanspruchnahme dieser sogenannten Ökozulage wurde um zwei Jahre verlängert. Die begünstigten Investitionen müssen nun also bis zum 31.12.2000 durchgeführt werden. Durch die Ökozulage werden gefördert:
  • bestimmte heizenergiesparende Maßnahmen (Solaranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung), in Höhe von zwei Prozent der Aufwendungen, höchstens 500,- € im Jahr;
  • Niedrigenergiehäuser in Höhe von 200,- € im Jahr.
Selbstgenutzes Wohnungseigentum Am 31. Dezember 1998 endet hingegen die große Übergangsregelung beim selbstgenutzten Wohnungseigentum. Im Rahmen dieser Übergangsregelung können Steuerzahler, die in einem eigenen Miethaus - insbesondere Zweifamilienhaus - wohnen, letztmalig für das Jahr 1998 für die eigene Wohnung die sogenannte Nutzungswertbesteuerung anwenden. In diesem Fall werden den (fiktiven) Mieteinnahmen für die eigene Wohnung die anteiligen Werbungskosten gegenübergestellt. Die Nutzungswertbesteuerung ist dann von Vorteil, wenn die auf die eigene Wohnung entfallenden Werbungskosten höher sind als die anzusetzenden fiktiven Mieteinnahmen. Von 1999 an werden selbstgenutzte Wohnungen generell steuerlich nicht mehr erfaßt. Steuerzahler, die die Übergangsregelung gewählt haben, müssen daran denken, daß die als Werbekosten absetzbaren Aufwendungen bis zum 31.12.1998 getätigt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, daß etwaige Reparaturarbeiten bis zum 31.12.1998 ausgeführt und bezahlt werden. Für Steuerzahler, die schon vorher die Nutzungswertbesteuerung abgewählt haben, ergeben sich keine Änderungen.
Ostförderung Grundlegende Änderungen gibt es auch bei der Gebäudeabschreibung und beim Ansatz von Modernisierungsmaßnahmen an Eigenheimen in den neuen Bundesländern. Die bisherigen Begünstigungen (25prozentige Sonderabschreibung und Absetzung von Modernisierungsmaßnahmen über 10 Jahre) gelten nur noch für begünstigte Investitionen, die bis zum 31.12.1998 durchgeführt werden. Hinweis: Auch vom nächsten Jahr an sind bestimmte Ostimmobilien weiterhin begünstigt: So gibt es für nachträgliche Herstellungsmaßnahmen an Gebäuden sowie für Erhaltungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohnungen eine besondere Investitionszulage in Höhe von 15 v.H.. Um die Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
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 21.05.2012
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