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Versicherungen - Hochwasser und die Folgen |
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Gebäudeversicherung reicht nicht
"Die Lage in den Hochwassergebieten am Mittel- und Oberlauf der Mosel hat sich leicht entspannt." Meldungen wie diese werden zweimal im Jahr
in den von Hochwasser bedrohten Gebieten entlang der größeren Flüsse mit großer Erleichterung aufgenommen. Nach zwei
"Jahrhunderthochwassern" in nur fünf Jahren ist das auch nicht verwunderlich, schließlich können die Hausbesitzer nur in den
seltensten Fällen darauf bauen, daß die Schäden von ihrer Versicherung reguliert werden. Wird beispielsweise ein am Hang
errichtetes Haus durch Unterspülung zum Wegrutschen und zum Einsturz gebracht, sieht der Hausbesitzer sein über lange Jahre
abbezahltes Eigenheim regelrecht "davonschwimmen". |
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Pech gehabt
"Wer nur eine normale Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen hat, der hat in so einem Fall leider Pech", erklärt dann auch
Klaus Brandenstein, Pressereferent des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV -Link www.gdv.de) in Berlin, "damit werden
nur Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser abgedeckt, nicht aber durch Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben oder
Vulkanausbrüche. Aufatmen kann nur, wer zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat." |
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Nicht immer im Angebot
Doch diese wird längst nicht von allen Gesellschaften angeboten. Und gerade wer in einem Gebiet wie der Kölner Altstadt wohnt, das
regelmäßig von Hochwasser bedroht ist, dürfte ohnehin Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Versicherung zu finden: "Der
Vertrag muß sich ja für beide Seiten lohnen", kommentiert Klaus Brandenstein trocken, "die Versicherungsgesellschaften
überlegen dann im Einzelfall, ob es ein kalkulierbares Risiko ist, und entscheiden sich dann für oder gegen eine solche
Absicherung." Gut hat es da derjenige, dessen Berufsverband ein Versicherungspaket inklusive Elementarschaden-Versicherung für seine
Mitglieder geschnürt hat. |
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Glück gehabt
Glück hat außerdem, wer in Baden-Württemberg oder in den fünf neuen Ländern lebt. In diesen Gebieten gab es
nämlich früher Pflichtversicherungen, in denen auch Elementarschäden eingeschlossen waren. Wer hier seiner alten Versicherung
treu geblieben ist, der kann das Steigen der Fluten etwas gelassener beobachten. |
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Haus nein, Auto ja
Merkwürdig scheint, daß zwar nicht sein Haus, wohl aber das Auto fast automatisch gegen Hochwasserschäden abgesichert ist:
"Schäden im Kfz-Bereich sind über die Teilkasko abgedeckt", berichtet Alfred Heimann vom Verband Öffentlicher Versicherer
(VÖV), "auch Bauherren brauchen sich nicht aufzuregen, wenn sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben. Muß
beispielsweise ein Baugrube nach einem Hochwasser neu ausgehoben werden, zahlt das dann die Versicherung." |
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Folgeschäden werden übernommen
Auch wenn es sich bei dem Wasserschaden um eine Folge eines Sturmschadens handelt, ist die Versicherung in der Pflicht: Kippt beispielsweise
ein Baum durch Orkanböen um und reißt eine Mauer ein, durch die dann das Hochwasser ins Haus läuft, dann ist der Schaden
selbstverständlich durch die ganz normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt aber auch nur, wenn nachweislich Böen
mit mehr als acht Windstärken (70 Km/h und stärker) registriert wurden. |
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Sturm kein Problem
Die Herbststürme, regelmäßig für abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und umgerissene Baugerüste
verantwortlich, verursachen den Versicherten mitunter zwar viel Ärger, immerhin ist aber die Schadensregulierung durch die
Versicherungen kein Problem. Für die Schäden, die ab Windstärke 8 entstehen, kommen nämlich die Gebäude-, Hausrat-
und Kaskoversicherer auf. Aber egal ob bei einem Schaden durch Sturm oder Hochwasser: Betroffene sollten sich nur so schnell wie
möglich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, den Schaden melden und das weitere Vorgehen besprechen. |
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