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Förderung der Modernisierung und Intstandsetzung des Wohnungsbestandes
Steuerliche Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern
Förderart: |
Steuerliche Abschreibung |
Förderfähig: |
Instandsetzung- und Modernisierungskosten |
Antragsteller: |
Steuerpflichtige Haus- und Wohnungseigentümer |
Konditionen: |
§ 7 Fördergebietsgesetz: Abschreibung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen bis 20.000 € mit 10% jährlich über 10 Jahre |
Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden |
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- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag |
Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in den neuen Ländern
Förderart: |
Steuerliche Sonderabschreibung |
Förderfähig: |
Nachträgliche Herstellungskosten |
Antragsteller: |
Vermieter |
Konditionen: |
§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Abschreibung von 2%; zusätzlich Sonderabschreibung von 40%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann. Restwertabschreibung in den folgenden 5 Jahren |
Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (Abschluß der Maßnahme vor dem 1.1.1997 Sonderabschreibung von 50% |
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- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag |
Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Förderart: |
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen |
Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum). In den alten Bundesländern gemäß § 17 a II. WoBauG, soweit für den modernisierten Wohnraum Belegungsrechte eingeräumt werden |
Antragsteller: |
Eigentümer der Wohnung (in einigen Ländern auch Mieter) |
Konditionen: |
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen) |
Anträge: |
Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens |
Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel verfügbar sind) |
Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern
Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand |
Antragsteller: |
Eigentümer von Wohnungen (Privatpersonen, Unternehmen in privater Rechtsform, öffentlich rechtliche Antragsteller) |
Konditionen: |
Gewährt werden Darlehen bis höchstens 250 €/m² Wohnfläche; Zinssatz 4,25% (April 97), 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditionen; Laufzeit 25 Jahre, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden. Für Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen -"Plattenbauten"- gilt ein Höchstbetrag von 400 €/m² Wohnfläche. Zur Ausschöpfung des Höchstbetrages von 250 € bzw. 400 €/m² Wohnfläche können mehrere Kredite beantragt werden. |
Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (mit Antragsformular KfW 141660). Gemeinden wenden sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60235 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833) |
Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch; Antragstellung solange die Mittel reichen. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten (Ausnahmeregelungen bei Plattenwohnungen und bei sonstigen Mietwohnungen in bestimmten Fällen). Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden |
Hilfen aus der Städtebauförderung
Förderart: |
Zuschüsse/Darlehen im Rahmen der Städtebauförderung |
Förderfähig: |
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Wohnugen in von der Gemeinde festgelegtem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet |
Antragsteller: |
Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen |
Konditionen: |
(Teilweise) Erstattung der unrentierlichen Kosten; Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen |
Anträge: |
Anträge sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen |
Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern
Förderart: |
Steuerliche Berücksichtigung |
Förderfähig: |
Bestimmte Aufwendungen ? Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde notwendig ? zur Erhaltung des Baudenkmals |
Antragsteller: |
Vermieter, selbstnutzende Eigentümer |
Konditionen: |
§ 10 f bzw. §§ 7 i, 11 b EstG: 10% der förderfähigen Aufwendungen können über 10 Jahre steuerlich angesetzt werden. Vermieter dürfen bestimmte Aufwendungen über einen kürzeren Zeitraum steuerlich verteilen |
Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich |
Bemerkungen: |
Steuerliche Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen wird empfohlen |
CO2-Minderungsprogramm in den alten Ländern
Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Förderfähig: |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch die Brennwertnutzung veranlaßten Maßnahmen. Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln (einschließlich der unmittelbar durch die Niedertemperatur-Nutzung veranlaßten Maßnahmen) in Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern. Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung. Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen |
Antragsteller: |
Privatpersonen und Unternehmer |
Konditionen: |
Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen bis höchstens 150 €/m² Wohnfläche, 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditonen; Laufzeit 15 Jahre, die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden |
Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (Antragsformular KfW 141660). Kommunale Eigengesellschaften wenden sich an die KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833) |
Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten. Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden |