Checkliste Bauvertrag beim Neubau eines Hauses

Der Grundstückskauf ist erledigt, der Bauantrag genehmigt - es kann also losgehen mit dem Bau Ihres Hauses. Üblicherweise werden Sie mit einem Architekten bauen, der die Planung macht, die Bauleitung übernimmt und die einzelnen Gewerke ausschreibt. Weil das meiste Geld an den Bauunternehmer geht, sollte Ihr Architekt jedoch mit diesem einen Bauvertrag abschließen.

Weil die Zahl der Konkurse gerade im Baugewerbe besonders hoch ist, sollten Sie nicht nur auf den günstigen Preis schauen, sondern auch auf die Solvenz des anbietenden Unternehmens (Bankauskunft, Auskunft Creditreform). Um Fehler im Bauvertrag zu vermeiden, die Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen unter Umständen viel Geld kosten können, sollten Sie diese Punkte unserer Checkliste beachten:

Schreiben Sie im Vertrag nur eine fünfjährige Gewährleistungsfrist nach BGB fest und nicht nach VOB, die nur über zwei Jahre läuft.
Die 5-Jahres-Frist sollte auch mit allen anderen Handwerkern vereinbart werden, auch wenn diese sich "ziehen". Viele Bauschäden haben die Angewohnheit, erst nach zwei Jahren aufzutreten.

Es sollte unbedingt ein Festpreis vereinbart werden.
Nur so sind die Baukosten und dadurch eben auch der Finanzierungbedarf zu kalkulieren.

Vereinbaren Sie eine Zahlung mit Skonto. Bei den Summen, um die es sich in Ihrem Fall handeln dürfte, führt eine Berücksichtigung dieser Modalitäten zu merklichen "Vergünstigungen".

Abschlagszahlungen sollten nur bei Baufortschritt erfolgen.
So ist gewährleistet, dass Sie im Falle eines Konkurses die entsprechende "Gegenleistung" für Ihr Geld bereits erhalten haben.

Eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank für den Bauunternehmer ist sehr hilfreich.
Im Konkursfall der Baufirma sichert die Bürgschaft der Bank Ihre Ansprüche ab.

Die Ausstattung der Räume und Qualität der baulichen Einzelheiten sollten in der Baubeschreibung genau festgelegt werden.
Für Sie könnte es sonst überraschende Arbeitsergebnisse geben. Denn eine Formulierung, die "diese oder gleichwertige Materialien" erlaubt, kann die Baufirma zu ihren Gunsten und zu Ihrem Nachteil auslegen.

Achten Sie darauf, dass die Baufristen und Vertragsstrafeklauseln festgelegt sind.
Es ist Ihr Portemonnaie, das bei jeder Bauverzögerung zu leiden hat. Sind jedoch Bau- und verbindliche Vertragsfristen festgehalten, dient dies Ihrem Schutz. Der Bauunternehmer muss bei Nichtbeachtung eine Vertragsstrafe zahlen.

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